Sie haben von Bekannten, Nachbarn oder Freunden gehört, dass diese Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten? Oder Ihr Kollege mit Eigentumswohnung erzählt, dass er bald umzieht? Sie wissen, dass in Ihrer Nachbarschaft bald eine Eigentumswohnung frei wird? Vielleicht haben Sie sogar gehört, dass dieser Verkäufer sich Unterstützung beim Verkauf seiner Immobilie wünscht.
Diese Information interessiert uns als Immobilienmakler brennend. Geben Sie uns doch einfach einen guten Tipp, wenn Sie vom geplanten Verkauf einer Immobilie erfahren. Wir belohnen Sie für diesen Tipp mit einer Tippgeber Provision.
Es ist ganz einfach:
1. Sie nennen uns den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte.
2. Wir kontaktieren den Eigentümer diskret und vertraulich.
3. Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision von 10 % des Gesamt-Netto-Provisionsbetrages.
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WIE FUNKTIONIERT EINE TIPPGEBER PROVISION?
Sie kennen einen Verkäufer, der seine Wohnung oder sein Haus verkaufen möchte? Vielleicht haben Sie sogar gehört, dass dieser Verkäufer sich Unterstützung beim Verkauf seiner Immobilie wünscht. Oder Sie haben von einem geplanten Verkauf direkt vom Eigentümer gehört. Egal, woher Sie wissen, dass eine Immobilie verkauft werden soll – teilen Sie uns diese Information mit!
Wenn Sie zum Tippgeber werden, können Sie damit bares Geld verdienen – mit der Tippgeber-Provision. Denn Ihr Tipp ist uns bei der Suche nach neuen Objekten viel wert. Doch wie funktioniert die Tippgeber-Provision überhaupt? Und was müssen Sie tun, um eine solche Provision zu erhalten?
Der erste Schritt: Sie wissen, dass ein Eigentümer seine Immobilie in der Umgebung von Koblenz, Cochem oder Mayen oder an einem anderen Ort veräußern möchte. Dieses Wissen tragen Sie an unser freundliches Team von Wierse-Immobilien heran. Sie können dazu das Telefon nutzen, uns eine Nachricht per E-Mail schreiben oder uns natürlich persönlich in unserem Büro aufsuchen.
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TIPPGEBER PROVISION: BELOHNUNG BEI ERFOLGREICHER VERMITTLUNG
Wir prüfen im nächsten Schritt, ob Sie als Tippgeber infrage kommen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, profitieren Sie von einem möglichen Verkauf, an dem wir als Immobilienmakler beteiligt sind. Sie helfen uns dabei, einen Kontakt zum Eigentümer herzustellen.
Unsere Aufgabe ist es, mit dem Eigentümer der Immobilie über eine mögliche Service-Tätigkeit zu sprechen. Nun kommt es darauf an, ob der Verkäufer unseren Service für die Vermarktung seines Objekts beauftragt.
Im Fall einer Zusammenarbeit finden wir passende Käufer für die empfohlene Immobilie. Dank unseres ausgezeichneten Rufs und der hohen Zufriedenheit unserer Kunden finden wir meist sehr schnell vielversprechende Interessenten, für die das empfohlene Objekt die passende Immobilie ist.
Nun geht es um die Details des Kaufvertrags. Sobald der Vertragsabschluss unter Dach und Fach ist, geht es schnell, bis Sie als Tippgeber Ihre Tipp-Provision erhalten. Zunächst muss die Maklerprovision auf unserem Geschäftskonto eingehen. Anschließend bekommen Sie Ihre Tippgeber-Provision ausgezahlt. Wie viel Geld Sie erhalten, bemisst sich an der Höhe unserer Provision. Sie erhalten eine Prozent-Beteiligung an dieser Summe.
Nach Eingang der Maklerprovision für eine durch Sie vermittelte Immobilie erhalten Sie eine Tippgeberprovision von 10 % des Gesamt-Netto-Provisionsbetrages. Ab der dritten erfolgreichen Empfehlung erhöhen wir Ihre Tippgeber-Provision auf 15 Prozent.
Wenn Sie Ihre Provision spenden möchten, werden wir weitere zwei Prozent "drauflegen".
Weitere Details dieses Angebots erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN FÜR EINE TIPPGEBER PROVISION?
Um als Tippgeber nach einem erfolgreichen Verkauf belohnt werden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich ist wichtig, dass uns die zum Verkauf stehende Immobilie bisher unbekannt war. Ebenso ist entscheidend, dass die Immobilie noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Dazu zählen etwa Inserate in Zeitungen, Internet-Portale oder Verkaufsschilder. Darüber hinaus darf der Besitzer keinen anderen Makler-Service bereits für die Vermittlung engagiert haben.
Sie können mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder auch nur bekannt sein. Wenn Sie selbst eine eigene Immobilie verkaufen möchten, können wir Ihnen für einen Tipp jedoch leider keine Provision zahlen. Das gilt ebenfalls, wenn es sich bei dem Tippgeber um den Ehe- oder Lebenspartner des Verkäufers handelt. Sie können uns dann jedoch direkt mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, um Ihr Objekt schnell und erfolgreich zu verkaufen. Als erfahrener Immobilienmakler bieten wir Ihnen einen Rundum-Service, der den Verkauf Ihrer Immobilie für Sie maximal bequem macht. Außerdem handeln wir für Sie den besten Kaufpreis aus.
Wichtige Hinweise:
1. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es
standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.
3. Die Tippgeber - Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig
sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
4. Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.
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Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
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